Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensachen (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1930,
Vertrag - Ungarn
Paragraph 0
09.01.1930
04.12.2018
25.06.1928
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Österreich und Ungarn haben einvernehmlich festgestellt, dass das folgende Übereinkommen als durch länger andauernde übereinstimmende Nichtanwendung obsolet geworden bzw. gemäß Artikel 59, Absatz eins, Litera a, des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1980,, beendet anzusehen ist vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 208 aus 2018,).
Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Ungarn über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen.
StF: BGBl. Nr. 27/1930
Deutsch, Ungarisch
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt den am 25. Juni 1928 in Budapest unterfertigten Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Ungarn über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 18. Juli 1929.
Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat am 9. Jänner 1930 stattgefunden. Der Vertrag ist daher gemäß Artikel römisch achtzehn, Absatz 1, an diesem Tag in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und das Königreich Ungarn haben, von dem Wunsche geleitet, den Rechtsschutz der Angehörigen der Republik Österreich im Königreich Ungarn und der Angehörigen des Königreiches Ungarn in der Republik Österreich sowie die Verpflichtung der Behörden beider Staaten zu gegenseitiger Amts- und Rechtshilfe in Abgabensachen zu regeln, den nachstehenden Vertrag abgeschlossen.
Zu diesem Zwecke wurden als Bevollmächtigte ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
Die Bevollmächtigten haben, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese als richtig befunden haben, folgendes vereinbart:
e-rk,
Amtshilfe
10.12.2018
10003766
NOR11003800
N3193013497T