Zollbehandlung von niederländischen Käsespezialitäten (Niederlande)
Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1926,
07.08.1926
Notenwechsel mit den Niederlanden vom 3. Juni 1926, betreffend die Zollbehandlung von niederländischen Käsespezialitäten.
StF: BGBl. Nr. 273/1926 (NR: GP II 597 AB 604 S. 153.)
Nachdem der Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande vom 3. Juni 1926, betreffend die Zollbehandlung von niederländischen Käsespezialitäten, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident den im vorstehenden Notenwechsel zum Ausdruck gelangenden Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 5. September 1926.
Die materiellen Bestimmungen des vorstehenden Notenwechsels sind auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 4. August 1926, B. G. Bl. Nr. 223, bereits am 7. August 1926 in Kraft getreten.