Doppelbesteuerung – Abgaben von Todes wegen (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Nr. 438 aus 1925,
Vertrag - Ungarn
Paragraph 0
10.11.1925
04.12.2018
08.11.1924
39/03 Doppelbesteuerung
Österreich und Ungarn haben einvernehmlich festgestellt, dass das folgende Übereinkommen als durch länger andauernde übereinstimmende Nichtanwendung obsolet geworden bzw. gemäß Artikel 59, Absatz eins, Litera a, des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1980,, beendet anzusehen ist vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 208 aus 2018,).
Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Abgaben von Todes wegen
StF: BGBl. Nr. 438/1925
Deutsch, Ungarisch
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt den am 8. November 1924 in Wien unterfertigten Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Abgaben von Todes wegen, samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für die auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 28. Oktober 1925.
Dieser Staatsvertrag ist am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden, das ist am 10. November 1925, in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und das Königreich Ungarn haben, von dem Wunsche geleitet, die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Abgaben von Todes wegen zu vermeiden, den nachstehenden Vertrag abgeschlossen.
Zu diesem Zwecke wurden als Bevollmächtigte ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben, nachdem sie ihre Vollmachten mitgeteilt und diese als richtig befunden haben, folgendes vereinbart:
e-rk
10.12.2018
10003750
NOR11003784
N3192512647T