Name, Emblem der Inter-Amerikanischen Bank für Entwicklung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 183 aus 1999,
23.06.1999
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Namen (in Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch) und das Emblem der Inter-Amerikanischen Bank für Entwicklung
StF: BGBl. II Nr. 183/1999
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 109 aus 1993,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name (in Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch) und das Emblem der Inter-Amerikanischen Bank für Entwicklung, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.