Rechtshilfe in Strafsachen (USA)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 1998,
01.08.1998
Zur Anwendung vergleiche Bedingungen im Protokoll Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2010,.
VERTRAG ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. III Nr. 107/1998 (NR: GP XX RV 837 VV S. 107. BR: AB 5640 S. 636.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Formblätter wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Mai 1998 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 20, Absatz 2, mit 1. August 1998 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,
in dem Wunsch, die Untersuchung und Verfolgung strafbarer Handlungen durch die Behörden beider Staaten wirksam zu gestalten, indem sie im weitestmöglichen Maße in Strafsachen zusammenarbeiten und einander Rechtshilfe leisten,
haben folgendes vereinbart: