Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 744 aus 1995,
01.01.1996
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen *) vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. Nr. 744/1995 (NR: GP XIX RV 142 AB 314 S. 46. BR: AB 5059 S. 603.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Oktober 1995 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. römisch XIX Absatz 2, mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,