Abkommen über Konkurs und Ausgleich (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 44 aus 1990,
20.03.1990
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER KONKURS UND AUSGLEICH
StF: BGBl. Nr. 44/1990 (NR: GP XVI RV 24 AB 77 S. 20. BR: AB 2765 S. 439.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Dezember 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 21, Absatz 2, mit 20. März 1990 in Kraft.
In dem Wunsch, zwischen Österreich und Italien die Beziehungen in Angelegenheiten des Konkurses und Ausgleichs zu regeln,
Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und zu Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Dr. Georg Schlumberger,
außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik Österreich in der Italienischen Republik
Der Präsident der Italienischen Republik:
Herrn Luciano Radi,
Unterstaatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten