Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Finnland)
Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1988,
01.07.1988
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND FINNLAND ZUR VEREINFACHUNG DES RECHTLICHEN VERKEHRS NACH DEM HAAGER ÜBEREINKOMMEN VOM 1. MÄRZ 1954 BETREFFEND DAS VERFAHREN IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN
StF: BGBl. Nr. 244/1988 (NR: GP XVII RV 3 AB 88 S. 14. BR: AB 3233 S. 486.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. April 1988 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 10, mit 1. Juli 1988 in Kraft.
Die Republik Österreich und Finnland sind wie folgt übereingekommen: