Rechtshilfe in Strafsachen (BRD)
Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 1977,
01.02.1977
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 *) und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. Nr. 36/1977 (NR: GP XIII RV 224 AB 359 S. 34. BR: AB 753 S. 311.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Mai 1976 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. römisch XIX Absatz 2, zweiter Halbsatz am 1. Feber 1977 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Bundesrepublik Deutschland
in dem Wunsch, das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen - im folgenden als Übereinkommen bezeichnet - im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,