Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Protokoll (Spanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 594 aus 1977,
15.12.1977
PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS VOM 3. MAI 1976 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER DEN SCHUTZ VON HERKUNFTSANGABEN, URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN UND BENENNUNGEN LANDWIRTSCHAFTLICHER UND GEWERBLICHER ERZEUGNISSE
StF: BGBl. Nr. 594/1977
Das vorstehende Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 2, Absatz eins, am 15. Dezember 1977 in Kraft.
Auf Grund des Artikels römisch fünf des Abkommens vom 3. Mai 1976 zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse wird folgendes vereinbart.