Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub (Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 385 aus 1975,
11.08.1975
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER KONKURS, AUSGLEICH UND ZAHLUNGSAUFSCHUB
StF: BGBl. Nr. 385/1975 (NR: GP XIII RV 842 AB 1074 S. 106. BR: AB 1112 S. 331.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.
Die von dem gemäß Artikel 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Bundeskanzler unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Juni 1975 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 13, Absatz 2, am 11. August 1975 in Kraft.
Von dem Wunsche geleitet, zwischen Österreich und Belgien die Bestimmungen auf dem Gebiet des Konkurses, des Ausgleiches und des Zahlungsaufschubes zu regeln,
Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
Die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben: