Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen - Zusatzprotokoll (Polen)
Bundesgesetzblatt Nr. 79 aus 1974,
Vertrag - Polen
Paragraph 0
20.02.1974
25.01.1973
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
ZUSATZPROTOKOLL zu dem in Wien am 11. Dezember 1963 unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die wechselseitigen Beziehungen in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen
StF: BGBl. Nr. 79/1974 (NR: GP XIII RV 662 AB 919 S. 83. BR: S. 325.)
Deutsch, Polnisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Vertrages samt Schlußprotokoll und Zusatzprotokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Dezember 1973 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 66 Absatz 1 des Vertrages und Artikel 3 des Zusatzprotokolls am 20. Feber 1974 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen sind übereingekommen, den in Wien am 11. Dezember 1963 unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die wechselseitigen Beziehungen in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen (in der Folge als „Vertrag“ bezeichnet) durch ein Zusatzprotokoll zu ergänzen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
e-rk
21.02.2025
10002311
NOR11002334
N2197418049R