Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien
Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1970,
29.10.1970
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 28. September 1970 über die Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Zivilrechtssachen sowie von gerichtlichen Entscheidungen in Unterhaltssachen im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien
StF: BGBl. Nr. 314/1970
Auf Grund des Paragraph 79, der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, wird verordnet: