Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (BRD)
Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1960,
01.01.1960
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Vereinfachung des rechtlichen Verkehrs nach dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954
StF: BGBl. Nr. 27/1960
Die vorstehende Vereinbarung ist auf Grund eines Notenwechsels zwischen der Österreichischen Botschaft in Bonn und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland am 1. Jänner 1960 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben zur weiteren Vereinfachung des rechtlichen Verkehrs nach dem Haager Übereinkommen, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß) vom 1. März 1954 - in dieser Vereinbarung Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 genannt - folgendes vereinbart: