Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 377 aus 1935,

Inkrafttretensdatum

22.09.1935

Beachte

Hinsichtlich Australiens kommt der Vertrag vom 29.3.1973 über die

Auslieferung, Bundesgesetzblatt Nr. 718 aus 1974,, in der Fassung des Zusatzprotokolls vom

30.8.1985, Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1986, zur Anwendung.

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzabkommens zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Verbrecher auf Australien und Neuseeland.

StF: BGBl. Nr. 377/1935