Auslieferung von Verbrechern
Bundesgesetzblatt Nr. 377 aus 1935,
22.09.1935
Hinsichtlich Australiens kommt der Vertrag vom 29.3.1973 über die
Auslieferung, Bundesgesetzblatt Nr. 718 aus 1974,, in der Fassung des Zusatzprotokolls vom
30.8.1985, Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1986, zur Anwendung.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzabkommens zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Verbrecher auf Australien und Neuseeland.
StF: BGBl. Nr. 377/1935