Kurztitel

Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 1934,

Inkrafttretensdatum

18.05.1934

Langtitel

Verordnung der Bundesministerien für Justiz und Unterricht vom 9. Mai 1934 über die Ausstellung von Bestätigungen anläßlich der in den öffentlichen Büchern durchzuführenden Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen.

StF: BGBl. II Nr. 22/1934

Präambel/Promulgationsklausel

In Durchführung des Artikels römisch XIII, Paragraph 2,, des in Nr. 2 des Bundesgesetzblattes für den Bundesstaat Österreich vom Jahre 1934, römisch II. Teil, verlautbarten Konkordates mit dem Heiligen Stuhle wird über die Ausstellung von Bestätigungen anläßlich der in den öffentlichen Büchern durchzuführenden Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen jeder Art, wie von Vermögen der Kapitel, Kirchen, Pfründen, kirchlichen Stiftungen, Klöster u. dgl., verordnet, wie folgt: