Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen
StGBl. Nr. 435/1920
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
17.07.1931
09.09.1886
29/06 Urheberrecht
Beilage B. Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen vom 9. September 1886.
StF: StGBl. Nr. 435/1920
Im Begriffe, zur Vollziehung des unter dem heutigen Datum abgeschlossenen Übereinkommens zu schreiten, haben die unterzeichneten Bevollmächtigten das Nachstehende erklärt und verabredet:
Das Schlußprotokoll ist gegenüber keinem Staat mehr unmittelbar anwendbar. Aufgrund der Vorbehalte, die Thailand bei seinem Beitritt zur RBÜ (BF) erklärt hat Bundesgesetzblatt Nr. 262 aus 1931,), wendet dieser Staat die Ziffer 2 und 4 des Schlußprotokolls noch an.
e-rk
15.01.2020
10001749
NOR11001771
N2192025686S