Kurztitel

Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen

Kundmachungsorgan

StGBl. Nr. 435/1920

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

17.07.1931

Unterzeichnungsdatum

09.09.1886

Index

29/06 Urheberrecht

Langtitel

Beilage B. Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen vom 9. September 1886.

StF: StGBl. Nr. 435/1920

Präambel/Promulgationsklausel

Im Begriffe, zur Vollziehung des unter dem heutigen Datum abgeschlossenen Übereinkommens zu schreiten, haben die unterzeichneten Bevollmächtigten das Nachstehende erklärt und verabredet:

Anmerkung

Das Schlußprotokoll ist gegenüber keinem Staat mehr unmittelbar anwendbar. Aufgrund der Vorbehalte, die Thailand bei seinem Beitritt zur RBÜ (BF) erklärt hat Bundesgesetzblatt Nr. 262 aus 1931,), wendet dieser Staat die Ziffer 2 und 4 des Schlußprotokolls noch an.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2020

Gesetzesnummer

10001749

Dokumentnummer

NOR11001771

alte Dokumentnummer

N2192025686S