Schutz der Unterseekabel
RGBl. Nr. 40/1888
01.05.1888
(Übersetzung)
Internationaler Vertrag vom 14. März 1884, zum Schutze der Unterseekabel.
StF: RGBl. Nr. 40/1888
Abgeschlossen zu Paris am 14. März 1884, von Seiner k. und k. Apostolischen Majestät ratificirt zu Wien am 10. März 1885 und in den Ratificationen ausgewechselt zu Paris, den 16. März 1885
Der vorstehende Vertrag nebst Zusatzartikel wird nach erfolgter Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes hiemit kundgemacht.
Wien, am 24. April 1888.
Seine Majestät der Kaiser von Deutschland, König von Preußen, Seine Excellenz der Präsident der Argentinischen Conföderation, Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen ec. und Altpostolischer König von Ungarn, Seine Majestät der König der Belgier, Seine Majestät der Kaiser von Brasilien, Seine Excellenz der Präsident der Republik Costa-Rica, Seine Majestät der König von Dänemark, Seine Excellenz der Präsident der Republik St. Domingo, Seine Majestät der König von Spanien, Seine Excellenz der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Seine Excellenz der Präsident der Vereinigten Staaten von Columbia, Seine Excellenz der Präsident der Französischen Republik, Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien, Seine Excellenz der Präsident der Republik Guatemala, Seine Majestät der König der Hellenen, Seine Majestät der König von Italien, Seine Majestät der Kaiser der Ottomanen, Seine Majestät der König der Niederlande, Großherzog von Luxemburg, Seine Majestät der Schah von Persien, Seine Majestät der König von Portugal und Algarbien, Seine Majestät der König von Rumänien, Seine Majestät der Kaiser aller Reussen, Seine Excellenz der Präsident der Republik Salvador, Seine Majestät der König von Serbien, Seine Majestät der König von Schweden und Norwegen und Seine Excellenz der Präsident der Republik von Uruguay,
von dem Wunsche beseelt, die Erhaltung der durch Untersee-Kabel hergestellten telegraphischen Verbindungen zu sichern, haben sich bestimmt gefunden, zu diesem Behufe einen Vertrag abzuschließen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche nach Auswechslung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die folgenden Artikel vereinbart haben: