Vorgang bei der Bewerbung um Notarstellen, bei der Qualifizierung der Bewerber und Erstattung der Besetzungsvorschläge für Notarstellen
JMVBl. Nr. 36/1887
V
Paragraph 0
25.12.1887
27/02 Notare
In das JMVBl. aufgenommene Verordnungen galten den Justizbehörden gegenüber mit der Zustellung des Verordnungsblattes an sie als kundgemacht. Für das generelle Inkrafttreten wird daher die Inkrafttretensregelung für das Reichsgesetzblatt (RGBl. Nr. 113/1869: 45 Tage nach Kundmachung) sinngemäß angewandt.
Verordnung des Justizministeriums vom 31. October 1887, Z. 9172, betreffend den Vorgang bei der Bewerbung um Notarstellen, bei der Qualificirung der Bewerber und bei Erstattung der Besetzungsvorschläge für Notarstellen
StF: JMVBl. Nr. 36/1887
StGBl. Nr. 95/1919
1. Erfassungsstichtag: 1.12.2000
2. Dokumentalistische Gliederung: Ermächtigung = Artikel eins,
Erlaß = Anlage
Qualifizierung, Oktober
31.10.2017
10001691
NOR11001713
N2188714437R