Vorgang bei der Bewerbung um Notarstellen, bei der Qualifizierung der Bewerber und Erstattung der Besetzungsvorschläge für Notarstellen
JMVBl. Nr. 36/1887
römisch fünf
Paragraph 0
25.12.1887
27/02 Notare
In das JMVBl. aufgenommene Verordnungen galten den Justizbehörden gegenüber mit der Zustellung des Verordnungsblattes an sie als kundgemacht. Mangels eines einheitlichen Inkrafttretensdatums wird für die Dokumentation die Inkrafttretensregelung für das Reichsgesetzblatt (RGBl. Nr. 113/1869: 45 Tage nach Kundmachung) sinngemäß angewendet.
Verordnung des Justizministeriums vom 31. October 1887, Z. 9172, betreffend den Vorgang bei der Bewerbung um Notarstellen, bei der Qualificirung der Bewerber und bei Erstattung der Besetzungsvorschläge für Notarstellen
StF: JMVBl. Nr. 36/1887
StGBl. Nr. 95/1919
1. Erfassungsstichtag: 1.12.2000
2. Dokumentalistische Gliederung:
Ermächtigung = Artikel eins
Erlaß = Anlage
Qualifizierung, Oktober
02.10.2025
10001691
NOR11001713
N2188714437R