Gerichtlicher Eid der Stummen
JGS Nr. 644/1842
28.09.1842
Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretedatum der Tag der Erlassung angenommen.
Justiz-Hofdecret vom 28. September 1842, an das tirolisch-vorarlbergische Appellationsgericht.
StF: JGS Nr. 644/1842
Ueber die gemachte Anfrage, wie sich bei der Abnahme des von einem Stummen in seiner Rechtssache angetretenen Haupteides zu benehmen sei, wird dem Appellationsgerichte bedeutet: