Kurztitel
Konsultationsmechanismus und Stabilitätspakt (Bund - Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 35/1999
Inkrafttretensdatum
15.01.1999
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften
StF: BGBl. I Nr. 35/1999 (NR: GP XX RV 1210 AB 1254 S. 130. BR: AB 5692 S. 642.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, deren Art. 1 Abs. 3, Art. 4 Abs. 3 sowie Art. 6 verfassungsändernd sind, wird verfassungsmäßig genehmigt.
Ratifikationstext
Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. 8 Abs. 1 mit 15. Jänner 1999 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder
Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Vorarlberg und Wien,
jeweils vertreten durch den Landeshauptmann,
sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund,
sind - gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes -
übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen: