Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 1997,
04.04.1997
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Welt-Fremdenverkehrsorganisation über die anläßlich der Abhaltung der 31. Tagung der Europakommission der Welt-Fremdenverkehrsorganisation in Salzburg einzuräumenden Privilegien und Immunitäten
StF: BGBl. III Nr. 96/1997
Dem Hauptausschuß des Nationalrats wurde gemäß Paragraph eins, Absatz 6, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen über den Abschluß dieses Abkommens berichtet.
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 4, mit 4. April 1997 in Kraft getreten.