Amtssitz - Vorbereitende Kommission für CTBTO
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 1997,
01.11.1997
ABKOMMEN
zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 1997, (NR: GP römisch XX RV 710 AB 854 S. 84. BR: AB 5540 S. 630.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Briefwechsel wird genehmigt.
Die Mitteilung gemäß Art. römisch XIX Abschnitt 65 wurde am 24. Oktober 1997 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. römisch XIX Abschnitt 65 mit 1. November 1997 in Kraft.
IN DER ERWÄGUNG, daß die Bundesregierung der Republik Österreich der Kommission die Benützung des Grundstückes, der Gebäude und Einrichtungen innerhalb des Internationalen Zentrums Wien (im folgenden das „VIC“ genannt) angeboten und die Kommission dieses Angebot angenommen hat;
SIND die Republik Österreich und die Kommission somit wie folgt übereingekommen: