Kurztitel
Nationalpark Donau-Auen (Bund - NÖ, Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 17/1997
Inkrafttretensdatum
02.02.1997
Langtitel
VEREINBARUNG gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen
StF: BGBl. I Nr. 17/1997 (Nr: GP XX RV 411 AB 438 S. 48. BR: AB 5337 S. 619.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Ratifikationstext
Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. XI Abs. 1 mit 2. Februar 1997 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Niederösterreich und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, - im folgenden Vertragsparteien genannt - geleitet von dem Wunsch, jene ökologisch besonders wertvollen Gebiete von nationaler und internationaler Bedeutung im Gebiet der Donau-Auen zu erhalten, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen: