Privilegien und Immunitäten an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich
Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1992,
römisch fünf
Paragraph 0
01.10.1992
30.10.1997
12/02 Privilegien, Immunitäten
zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 4, in Verbindung mit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 187 aus 1997,
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“
StF: BGBl. Nr. 624/1992
Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 4, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
e-rk3
08.03.2018
10001212
NOR11001218
N1199222911J