Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1991,
09.02.1991
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Büro des Administrators und die Bediensteten des Büros des Administrators der durch den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa eingesetzten Gemeinsamen Beratungsgruppe
StF: BGBl. Nr. 60/1991
Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 3, des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen wird verordnet: