Staatsgrenze Österreich - Ungarn - Änderung
Bundesgesetzblatt Nr. 656 aus 1990,
01.12.1990
31.12.2007
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über Änderungen und Ergänzungen des am 31. Oktober 1964 in Budapest unterzeichneten Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen
(NR: GP XVII RV 962 AB 1133 S. 119. BR: AB 3766 S. 522.)
StF: BGBl. Nr. 656/1990
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. September 1990 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 17, Absatz 2, mit 1. Dezember 1990 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Ungarische Volksrepublik, von dem Wunsche geleitet, einige Bestimmungen des am 31. Oktober 1964 in Budapest unterzeichneten Vertrages über die Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen *1) (im weiteren „Grenzvertrag” genannt) abzuändern und zu ergänzen sowie die im Bereich der Lafnitz und des Bozsokbaches auf Grund von Regulierungsarbeiten zweckmäßig gewordenen Grenzberichtigungen durchzuführen, haben folgendes vereinbart:
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 72 aus 1965,