BKA - Wirkungsbereich eigener Bundesminister
Bundesgesetzblatt Nr. 66a aus 1989,
Entschl. d. BPräs.
Paragraph 0
08.02.1989
09.10.1990
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung am
9. 10. 1990 außer Kraft getreten. Allerdings wurde sie weiterhin
angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der
Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am
17. 12. 1990.
Entschließung des Bundespräsidenten vom 2. Februar 1989, mit der die
sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des
Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen
Bundesminister übertragen wird
StF: BGBl. Nr. 66a/1989
Kanzleramtsminister
14.10.2020
10001014
NOR11001017
N1198910980F