Kurztitel

Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1986,

Inkrafttretensdatum

01.01.1986

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK MOSAMBIK ÜBER TECHNISCHE UND FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1986,

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 am 1. Jänner 1986 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung einerseits und die Regierung der Volksrepublik Mosambik andererseits, im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten Zusammenarbeit erwachsen kann, vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen: