Entwicklungshilfe - Kooperationsabkommen (Rwanda)
Bundesgesetzblatt Nr. 420 aus 1984,
01.12.1984
KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK RWANDA
StF: BGBl. Nr. 420/1984
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 1. Dezember 1984 in Kraft.
Die Regierung der Republik Rwanda einerseits und die österreichische Bundesregierung andererseits, im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten technischen Zusammenarbeit erwachsen kann, vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen: