Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (Grenzdokumente)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1981,

Inkrafttretensdatum

01.08.1981

Beachte

Für die mit einer Bundesgesetzblatt Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.

Republik Slowenien, Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993,

Republik Kroatien, Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1996, (keine Weiteranwendung)

Bundesrepublik Jugoslawien

Bosnien und Herzegowina

Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien

Langtitel

Notenwechsel vom 27. Oktober 1979/3. März 1980 zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Grenzdokumente für die Abschnitte I und IV der gemeinsamen Staatsgrenze samt Anlagen

StF: BGBl. Nr. 288/1981 (NR: GP XV RV 306 AB 489 S. 49. BR: AB 2220 S. 403.)

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der im vorletzten Absatz der Verbalnoten vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. August 1981 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluß des Staatsvertrages: Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Grenzdokumente für die Abschnitte römisch eins und römisch vier der gemeinsamen Staatsgrenze, samt Anlagen, der verfassungsändernd ist, wird genehmigt;
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat der Bundeskanzler unter Mitwirkung der nachfolgend genannten Behörden die im gegenständlichen Abkommen genannten Dokumente dadurch kundzumachen, daß sie für die Dauer der Geltung des Abkommens zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden, und zwar:
    1. Litera a
      die Grenzbeschreibung, der Grenzplan und das Koordinatenverzeichnis für den Grenzabschnitt römisch eins beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung und beim Vermessungsamt Güssing;
    2. Litera b
      die Grenzbeschreibung, der Grenzplan und das Koordinatenverzeichnis für den Grenzabschnitt römisch vier beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und beim Vermessungsamt Leibnitz.