Entwicklungshilfe - Beistellung von Hilfsexperten (UNO)
Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1980,
01.04.1980
ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH BETREFFEND DIE BEISTELLUNG VON HILFSEXPERTEN
StF: BGBl. Nr. 80/1980 (NR: GP XV RV 35 AB 110 S. 10. BR: AB 2038 S. 389.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 10, vorgesehenen Notifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, am 1. April 1980 in Kraft.