Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Kenia)
Bundesgesetzblatt Nr. 158 aus 1978,
03.04.1978
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KENIA ÜBER TECHNISCHE HILFE
StF: BGBl. Nr. 158/1978
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, am 3. April 1978 in Kraft.
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kenia sind
im Hinblick auf die zwischen den beiden Ländern bestehenden traditionellen Bande als Grundlage einer vertieften und wirksamen Zusammenarbeit,
unter Berücksichtigung des beiderseitigen Nutzens, der einer engeren technischen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern entspringen würde,
vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu verstärken,
wie folgt übereingekommen: