Kurztitel

Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 342 aus 1976,

Inkrafttretensdatum

12.07.1976

Langtitel

KONSULARVERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien

StF: BGBl. Nr. 342/1976 (NR: GP XIV RV 26 AB 48 S. 12. BR: AB 1460 S. 347.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. Mai 1976 ausgetauscht; der Konsularvertrag tritt gemäß seinem Artikel 53 am 12. Juli 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Bulgarien haben,

vom Wunsch geleitet, die konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu regeln,

beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten Nachstehendes vereinbart haben: