Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien)
Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1976,
11.01.1976
ZUSATZABKOMMEN zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bolivien über die Errichtung und Führung einer Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) in Bolivien vom 29. März 1972
StF: BGBl. Nr. 2/1976 (NR: GP XIII RV 1209 AB 1366 S. 120. BR: AB 1252 S. 336.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. November 1975 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel römisch dreizehn Absatz 2 des Abkommens und Artikel römisch zehn Absatz 2 des Zusatzabkommens am 11. Jänner 1976 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Republik Bolivien, vom Wunsche geleitet, die im Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bolivien über die Errichtung und Führung einer Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) in Bolivien vom 29. März 1972 begonnene Zusammenarbeit auf dem Gebiete der technischen und beruflichen Ausbildung in Form von Kurzlehrgängen für bolivianische Bergleute weiterzuführen, haben beschlossen, zu diesem Zweck das folgende Zusatzabkommen zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)