Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR - Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 459 aus 1975,
03.09.1975
Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,)
PROTOKOLL zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 28. Februar 1959 *)
StF: BGBl. Nr. 459/1975 (NR: GP XIII RV 1298 AB 1350 S. 134. BR: AB 1298 S. 338.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. August 1975 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Absatz 6, am 3. September 1975 in Kraft.
Die Vertragschließenden Teile, vom Wunsch geleitet, den in Moskau am 28. Februar 1959 unterzeichneten Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu ergänzen, sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1960,