Kurztitel

Konsularvertrag zwischen Österreich und Polen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 383 aus 1975,

Inkrafttretensdatum

22.07.1975

Langtitel

KONSULARVERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN

StF: BGBl. Nr. 383/1975 (NR: GP XIII RV 1315 AB 1496 S. 140. BR: AB 1333 S. 340.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Mai 1975 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 56, am 22. Juli 1975 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen,

vom Wunsch geleitet, die konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten im Geist der Freundschaft und der Zusammenarbeit zu regeln und zu entwickeln,

haben beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: