Entwicklungshilfe - Geologischer Dienst
Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1975,
04.02.1972
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH, DER REPUBLIK RWANDA UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT BETREFFEND DEN GEOLOGISCHEN DIENST RWANDAS
StF: BGBl. Nr. 153/1975 (NR: GP XIII RV 879 AB 1046 S. 103. BR: AB 1102 S. 330.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen römisch eins und römisch zwei wird genehmigt.
Die Republik Österreich, die Republik Rwanda und die Schweizerische Eidgenossenschaft sind,
EINGEDENK der Bedeutung des Geologischen Dienstes für die wissenschaftliche Forschung und die industrielle Entwicklung in Rwanda,
ENTSCHLOSSEN, ihre Bemühungen zur Sicherstellung einer guten Führung und der Entwicklung dieses Dienstes untereinander abzustimmen,
WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: