Konsularvertrag zwischen Österreich und Jugoslawien (BR Jugoslawien)
Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1968,
Vertrag - BR Jugoslawien
Paragraph 0
28.04.1992
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt. Für die Republik Montenegro wurde eine Kopie des Vertrages erstellt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2007,).
KONSULARVERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien
StF: BGBl. Nr. 378/1968 (NR: GP XI RV 621 AB 921 S. 108. BR: S. 267.)
BGBl. III Nr. 156/1997
Deutsch, Serbokroatisch
Nachdem der am 18. März 1960 in Belgrad unterzeichnete Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien samt Schlußprotokoll und Notenwechsel, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 31. August 1968
Der vorliegende Vertrag samt Schlußprotokoll und Notenwechsel ist gemäß seinem Artikel 39 Absatz 1 am 26. September 1968 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Föderative Volksrepublik Jugoslawien sind zur Regelung ihrer konsularischen Beziehungen wie folgt übereingekommen:
Siehe dazu auch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, Bundesgesetzblatt Nr. 318 aus 1969, sowie das Übereinkommen über die Verhinderung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten, Bundesgesetzblatt Nr. 488 aus 1977,.
e-rk3
Konsulat, Gesandtschaft
20.04.2021
10000444
NOR11000446
N1196810567U