Verständigung der Konsulate von den Todesfällen der Konnationalen (Ägypten)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 262 aus 1934,
28.08.1934
Notenwechsel zwischen dem Bundesstaate Österreich und dem Königreiche Ägypten, betreffend die Verständigung der beiderseitigen Konsulate von den Todesfällen ihrer Konnationalen.
StF: BGBl. II Nr. 262/1934
Der Bundespräsident des Bundesstaates Österreich erklärt den am 2. November 1932 in Kairo vollzogenen Notenwechsel zwischen dem Bundesstaate Österreich und dem Königreiche Ägypten, betreffend die Verständigung der beiderseitigen Konsulate von den Todesfällen ihrer Konnationalen, welcher also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen des Bundesstaates Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Justiz und für Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 15. Juni 1934.
Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu dem in dem vorstehenden Notenwechsel enthaltenen Vertrag hat am 28. August 1934 stattgefunden; der Vertrag ist daher an diesem Tage in Kraft getreten.