Kurztitel

Freundschaftsvertrag zwischen Österreich und den USA

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1931,

Inkrafttretensdatum

27.05.1931

Langtitel

Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika.

StF: BGBl. Nr. 192/1931 (NR: GP III 218 AB 236 S. 69.)

Sonstige Textteile

Nachdem der am 19. Juni 1928 in Wien unterfertigte Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika, welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 17. Jänner 1929.

Ratifikationstext

Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat am 27. Mai 1931 stattgefunden. Der Vertrag ist daher gemäß Artikel römisch 24 am 27. Mai 1931 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Vereinigten Staaten von Amerika, von dem Wunsche geleitet, die glücklicherweise zwischen ihnen bestehenden Bande des Friedens durch Abmachungen zu stärken, die geeignet sind, den freundschaftlichen Verkehr zwischen ihren Gebieten durch Maßnahmen zu fördern, die den geistigen, kulturellen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Bestrebungen ihrer Bewohner entsprechen, haben beschlossen, einen Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag abzuschließen, und es haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten bestellt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)

die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Artikel vereinbart haben: