Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien
Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1929,
21.03.1929
Vergleichs-, Gerichts- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien.
StF: BGBl. Nr. 141/1929 (NR: GP III 176 AB 251 S. 73.)
Nachdem der am 11. Juni 1928 in Wien unterfertigte Vergleichs-, Gerichts- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Justiz gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 17. Jänner 1929.
Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat am 21. März 1929 stattgefunden. Der vorstehende Staatsvertrag ist daher gemäß seinem Artikel 24, Absatz 2, an diesem Tage in Kraft getreten.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Spanien, von dem Wunsche beseelt, die Bande der Freundschaft, die zwischen Österreich und Spanien bestehen, enger zu knüpfen und die Streitigkeiten, die zwischen den beiden Ländern entstehen sollten, nach den erhabenen Grundsätzen des internationalen öffentlichen Rechtes zu lösen, haben beschlossen, zu diesem Zweck einen Vertrag abzuschließen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)
die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über nachstehende Bestimmungen übereingekommen sind: