Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden
Bundesgesetzblatt Nr. 132 aus 1927,
29.03.1927
Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden.
StF: BGBl. Nr. 132/1927 (NR: GP II 573 AB 615 S. 154.)
Nachdem der am 28. Mai 1926 in Stockholm unterfertigte Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 17. August 1926.
Die Ratifikationsurkunden wurden am 29. März 1927 in Stockholm ausgetauscht. Der Vertrag ist an diesem Tage in Kraft getreten.
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Seine Majestät der König von Schweden,
von dem Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu fördern,
entschlossen, in ihren gegenseitigen Beziehungen den Grundsätzen des Völkerrechtes weitgehende Anwendung zu gewähren,
haben beschlossen, einen Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zu schließen und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und sie in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: