Kurztitel

Staatsvertrag betreffend ein Vergleichsverfahren (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1925,

Inkrafttretensdatum

01.05.1925

Langtitel

Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend ein Vergleichsverfahren.

StF: BGBl. Nr. 155/1925 (NR: GP II 218 AB 250 S. 76.)

Sonstige Textteile

Nachdem der am 11. Oktober 1924 in Wien unterfertigte Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend ein Vergleichsverfahren, samt dem dazugehörigen Schlußprotokoll, welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratfikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 19. März 1925.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden am 1. Mai 1925 in Bern ausgetauscht.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

der Schweizerische Bundesrat,

von dem Wunsche geleitet, die zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und das Ihre dazu beizutragen, im Dienste des Friedensgedankens das Vergleichsverfahren zur Schlichtung zwischenstaatlicher Streitigkeiten zu fördern, haben beschlossen, zu diesem Zwecke einen Vertrag abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichungunsberechtigten),

die, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und sie in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: