Internationale Kollektivverträge
Bundesgesetzblatt Nr. 68 aus 1922,
06.02.1922
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Äußeres vom 1. Februar 1922, betreffend die Geltung gewisser internationaler Kollektivverträge im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und den nicht zu den alliierten und assoziierten Mächten gehörenden Vertragsmächten.
StF: BGBl. Nr. 68/1922