Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)
RGBl. Nr. 70/1876
22.05.1876
Staatsvertrag zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Schweiz vom 7. December 1875, wegen Regelung der Niederlassungsverhältnisse, Befreiung vom Militärdienste und den Militärsteuern, gleichmäßiger Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen in dem Gebiete des anderen vertragenden Theiles, gegenseitiger unentgeltlicher Verpflegung der mittellosen erkrankten oder verunglückten Staatsangehörigen und gegenseitiger kostenfreien Mittheilung von amtlichen Auszügen aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Registern.
StF: RGBl. Nr. 70/1876
BGBl. Nr. 55/1926
BGBl. Nr. 298/1975
Der vorstehende Staatsvertrag wird nach erfolgter Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes hiemit kundgemacht.
Wien, am 20. Mai 1876.
Abgeschlossen zu Bern am 7. December 1875, von Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät ratificirt zu Wien am 7. April 1876, worüber die Auswechslung der beiderseitigen Ratificationen am 22. April 1876 in Bern erfolgt ist.
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich ec. und Apostolischer König von Ungarn einerseits und die Schweizerische Eidgenossenschaft anderseits, haben für gut befunden, einen Vertrag, giltig für die österreichisch-ungarische Monarchie einerseits und für die Schweiz anderseits, zur Regelung der Niederlassungsverhältnisse, Befreiung vom Militärdienste und den Militärsteuern, gleichmäßiger Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen in dem Gebiete des anderen vertragenden Theiles; gegenseitige unentgeltliche Verpflegung der mittellosen erkrankten oder verunglückten Staatsangehörigen und gegenseitige kostenfreie Mittheilung von amtlichen Auszügen aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Registern, abzuschließen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
welche nach Auswechslung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen beiderseitigen Vollmachten, über nachstehende Artikel übereingekommen sind: