Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändlern, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 1999,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2001, wird wie folgt geändert: 1. Paragraph 5, entfällt. 2. In Paragraph 6, wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Paragraph 5, in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 633 aus 2003, ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.“

Grasser