Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 1997,, wird wie folgt geändert: Im Paragraph 2, wird folgender Satz angefügt: „Die Verordnung ist letztmalig für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2001 enden.“
Grasser