Auf Grund des Paragraph 12, Absatz eins, des Arbeitsruhegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, wird die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, Bundesgesetzblatt Nr. 149 aus 1984,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2003,, wie folgt geändert: 1. Abschnitt römisch drei Ziffer 18, lautet: „18. Herstellung keramischer Vielschichtbauelemente und von Elektrokeramik-Bauelementen. Die Fertigung von keramischen Vielschichtbauelementen und von Elektrokeramik-Bauelementen, soweit dazu thermische Prozesse notwendig sind, sowie die Durchführung von Messungen an solchen Bauteilen.“ 2. Im Abschnitt römisch sechzehn entfällt in der Ziffer 6, die Litera a, Die bisherigen Litera b und c erhalten die Bezeichnungen „a)“ und „b)“.
Bartenstein