Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird verordnet: Die Kundmachung der mit 1. Jänner 2003 in Kraft tretenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1973,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2001,) hat dadurch zu erfolgen, dass deren authentischer Wortlaut in französischer Sprache sowie die Übersetzung ins Deutsche zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufgelegt werden.
Schüssel